Basisschutz durch ein Gehäuse

Der Schutz, den ein Gehäuse durch die Umhüllung gefährlicher oder sensibler Teile bieten kann, wird gemäß IEC 60529 mit einer Kombination aus Ziffern und Buchstaben gekennzeichnet.

Der Code definiert standardisierte Schutzniveaus gegen

und wird als Schutzart durch den IP-Code (International Protection) angegeben.

Schutz gegen Berührung und Fremdkörper

Schutz gegen Wasser | Erweiterte Eigenschaften

Bei Angabe der Schutzart mit den Kennziffern (z.B. IP 54), gilt die erste Kennziffer sowohl für den Fremdkörperschutz als auch für den Berührungsschutz. Bei Angabe der Schutzart mit dem „zusätzlichen Buchstaben“ (z.B. IP 20C), gilt die erste Kennziffer nur für den Fremdkörperschutz und der „zusätzliche Buchstabe“ beschreibt den Berührungsschutz.

 

Berühren und Eindringen fester Fremdkörper im Vergleich

Es wird zwischen Schutz vor direktem Berühren und Schutz gegen Eindringen fester Fremdkörper unterschieden. Prinzipiell werden beide gleichzeitig in der ersten Kennziffer festgelegt.

In der im Jahr 2000 erschienenen zweiten Edition der IEC 60529 wurde erstmals auf den Unterschied zwischen Schutz vor direktem Berühren (Basisschutz) und Schutz gegen Eindringen fester Fremdkörper eingegangen, welche prinzipiell beide gleichzeitig durch die erste Kennziffer festgelegt werden.

Hoher Schutzfaktor für sicheren Betrieb

In manchen Fällen ist der Schutz vor direktem Berühren jedoch wichtiger und das Schutzniveau höher zu wählen als der Schutz gegen das Eindringen fester Fremdkörper. Dies führt bei der Spezifikation oft zu Missverständnissen. Ein allgemeiner Berührungsschutz gegen direktes Berühren muss z.B. gemäß IEC 61439 in Schaltgerätekombinationen nicht IP 20 sein, sondern nur IP XXB. Ist aus anderen Gründen IP 20 gefordert, so ist IP XXB automatisch mit abgedeckt.

Schutzklassen und Prüfmethoden

Kritisch wird die Unterscheidung bei der Realisierung höherer Schutzarten (z.B. IP 4X), was am besten anhand der Darstellung der Prüfmethodik klar wird:

„Echte“ IP 4X statt nur IP 3XD

Diese Tatsache führt dazu, dass einige Gehäuse, die ursprünglich als IP 4X konzipiert waren, nach heutigen Bewertungsmaßstäben nur IP 3XD oder weniger entsprechen. Dies ist für die meisten Fälle auch bei Freiluftaufstellung ausreichend, für einige Anwendungen (z.B. im Baustellenumfeld) werden aber „echte“ IP 4X gefordert.

Schrank- und Gehäusesysteme vom ÖVE zertifiziert

Alle unsere Gehäuseserien wurden gemäß aktueller Kriterien (ÖVE/ÖNORM EN 60529:2014) geprüft und vom Österreichischen Verband für Elektrotechnik (ÖVE) zertifiziert. Unsere Polyestergehäuse (Schränke und Säulen) erfüllen im montierten Zustand die Schutzart IP 44. Auf Wunsch können diese auch staubgeschützt ausgeführt werden (IP 54).

 

In manchen Fällen kann es erforderlich sein, aufgrund gewisser Betriebsbedingungen wie z.B. erhöhte Verlustwärme im Inneren des Gehäuses auch eine niedrigere Schutzart als IP 44 zu realisieren, z.B. durch den nachträglichen Einbau von Lüftungsgittern niedrigerer Schutzart. Zu diesen Themen berät sie unser technischer Vertrieb gerne.

 

In manchen Schaltgerätekombinationen muss auch nach Öffnen des Gehäuses eine definierte Mindestschutzart eingehalten werden. Diese ist für Verteiler nach IEC 61439-3, wenn eine Bedienung durch elektrotechnische Laien vorgesehen ist (Installationsverteiler, Zählerverteiler), IP 2XC. Um allgemein als Basisschutz gemäß IEC 60364 zu gelten, muss ein Gehäuse oder eine Berührungsschutzabdeckung mindestens IP XXB erfüllen.

Die Angabe „XX“ ist aber nicht geeignet, um die tatsächliche Schutzart des Produktes darzustellen. Die Schutzart ist messbar, daher ist das „X“ eine ungenügende Angabe. Ist kein Schutz gegen das Eindringen von Wasser gefordert oder realisiert, wenn das Gehäuse geöffnet ist, so lautet die korrekte Angabe IP 20C. Ebenso gilt das „X“ nicht als Produktangabe bei Schutzarten an Gehäuseaußenseiten. Hier kann die Angabe z.B. IP 44 oder IP 54 lauten, nicht jedoch IP 4X oder IP X4.